Waldbrandgefahrenstufe
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mittlere Gefahr
Die Waldbrandgefahr ist erhöht. Das Betreten des Waldes ist erlaubt. Fahrzeuge nicht über der leicht entzündlichen trockenen Bodenvegetation abstellen.
Zufahrtswege für Lösch- und Rettungsfahrzeuge unbedingt freihalten. Bitte auch eventuelle Meldungen des Landkreises in der BIWAPP-APP oder unter www.kreis-gr.de beachten!
Der Umgang mit offenem Feuer ist unabhängig von den ausgegebenen Waldbrandgefahrenstufen ganzjährig verboten. Das Rauchen, das Grillen, das Zünden von Lagerfeuern oder die Inbetriebnahme von Himmelslaternen sind generell untersagt. Zufahrtswege sind immer für Lösch- und Rettungsfahrzeuge frei zu halten. Fahrzeuge können auf dafür vorgesehenen befestigten Waldparkplätzen abgestellt werden oder außerhalb des Waldes.
ausgegeben am: 27.07.2024 06:34
Quelle: Staatsbetrieb Sachsenforst