Waldbrandgefahrenstufe
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hohe Gefahr
Es ist mit Sperrungen durch den Waldbesitzer oder durch die Forstbehörde zu rechnen. Die Zufahrten in den Wald unbedingt freihalten.
Bitte beachten Sie Meldungen des Landkreises in der BIWAPP-APP oder unter www.kreis-gr.de sowie ggf. vorhandene Beschilderungen! Nutzen Sie für Ihre Erholung im Wald möglichst nur die Wege.
Der Umgang mit offenem Feuer ist unabhängig von den ausgegebenen Waldbrandgefahrenstufen ganzjährig verboten. Das Rauchen, das Grillen, das Zünden von Lagerfeuern oder die Inbetriebnahme von Himmelslaternen sind generell untersagt. Zufahrtswege sind immer für Lösch- und Rettungsfahrzeuge frei zu halten. Fahrzeuge können auf dafür vorgesehenen befestigten Waldparkplätzen abgestellt werden oder außerhalb des Waldes.
ausgegeben am: 06.07.2025 06:29
Quelle: Staatsbetrieb Sachsenforst