Waldbrandgefahrenstufe
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Von Anfang November bis Ende Februar wird keine Waldbrandgefahrenstufe ermittelt und angezeigt.
Der Umgang mit offenem Feuer ist unabhängig von den ausgegebenen Waldbrandgefahrenstufen ganzjährig verboten. Das Rauchen, das Grillen, das Zünden von Lagerfeuern oder die Inbetriebnahme von Himmelslaternen sind generell untersagt. Zufahrtswege sind immer für Lösch- und Rettungsfahrzeuge frei zu halten. Fahrzeuge können auf dafür vorgesehenen befestigten Waldparkplätzen abgestellt werden oder außerhalb des Waldes.
ausgegeben am: 21.11.2024 05:00
Quelle: Staatsbetrieb Sachsenforst