Waldbrandgefahrenstufe
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sehr geringe Gefahr
Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden. Der Umgang mit offenem Feuer ist unabhängig von den ausgegebenen Waldbrandgefahrenstufen ganzjährig verboten.
Der Umgang mit offenem Feuer ist unabhängig von den ausgegebenen Waldbrandgefahrenstufen ganzjährig verboten. Das Rauchen, das Grillen, das Zünden von Lagerfeuern oder die Inbetriebnahme von Himmelslaternen sind generell untersagt. Zufahrtswege sind immer für Lösch- und Rettungsfahrzeuge frei zu halten. Fahrzeuge können auf dafür vorgesehenen befestigten Waldparkplätzen abgestellt werden oder außerhalb des Waldes.
ausgegeben am: 14.10.2024 06:28
Quelle: Staatsbetrieb Sachsenforst