Waldbrandgefahrenstufe
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geringe Gefahr
Um Zündungen zu vermeiden, ist erhöhte Vorsicht geboten. Beim Abstellen von Fahrzeugen am Waldrand oder auf ausgewiesenen Waldparkplätzen ist darauf zu achten, dass dies nicht über trockener Bodenvegetation erfolgt (Brandgefahr durch heiße Katalysatoren).
Der Umgang mit offenem Feuer ist unabhängig von den ausgegebenen Waldbrandgefahrenstufen ganzjährig verboten. Das Rauchen, das Grillen, das Zünden von Lagerfeuern oder die Inbetriebnahme von Himmelslaternen sind generell untersagt. Zufahrtswege sind immer für Lösch- und Rettungsfahrzeuge frei zu halten. Fahrzeuge können auf dafür vorgesehenen befestigten Waldparkplätzen abgestellt werden oder außerhalb des Waldes.
ausgegeben am: 22.04.2025 06:29
Quelle: Staatsbetrieb Sachsenforst